Rückkehr in Begleitung von Minderjährigen
Medizinische Rückkehr in das Land mit den am besten geeigneten Mitteln, mit möglicher medizinischer oder pflegerischer Unterstützung.
Rückführung der Stelle im Falle des Todes der versicherten Person
Senden von dringenden Nachrichten.
Rechtsbeistand.
HINWEIS! Die Police deckt die mit der Verschlimmerung chronischer Krankheiten verbundenen Kosten bis zu 3% des gesamten Versicherungsschutzes.
Chronische Krankheiten werden wie folgt definiert: Eine chronische Krankheit ist eine Krankheit, deren Symptome nicht mit der Zeit verschwinden und sich nicht verbessern. Zum Beispiel: Herzerkrankungen, Schlaganfall, Diabetes, Atemwegserkrankungen, Magen-Darm-Erkrankungen, etc.